Wirtschaftlich und subventionsfrei
Alles unter Kontrolle
Die Versorgungswerke unterliegen der Rechtsaufsicht und einer Fachaufsicht für die vermögensrelevanten und versicherungsmathematischen Belange in den jeweiligen Bundesländern. Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundes, etwa hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften.

